Steiermärkisches Baurecht
Aktuelle Rechtsvorschriften und Vorgängerversionen zum Steiermärkischen Baurecht - Steiermärkisches Baugesetz im Rückblick
Stmk. Baugesetz | Stmk. Mindestanforderungsverordnung | Stmk. Bautechnikverordnung | OIB-Richtlinien | Stmk. Bebauungsdichte VO | FAQ | Erlässe | Nichtamtliche Bausachverständige | Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz
Das Steiermärkische Baugesetz, die Steiermärkische Bautechnikverordnung, die OIB-Richtlinien sowie weiterführende Informationen zum Thema "Bauen" werden je nach Bedarf und Aktualität dynamisch an sich ändernde gesetzliche Vorgaben, Anforderungen und Erkenntnisse angepasst.
Um die Änderungen im Rückblick verfolgen zu können, sind nach der aktuellen Version zu den diversen Vorschriften auch die Vorgängerversionen chronologisch gelistet, in denen die jeweiligen Änderungen farblich hervorgehoben sind.
Hervorhebungen in den Dokumenten:
Neue Passagen sind grün hervorgehoben (grün hervorgehoben).
Entfernte Passagen sind rot durchgestrichen (rot durchgestrichen).
Weiterführende Informationen werden in blau hervorgehoben (blau)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Richtigkeit der eingearbeiteten Hervorhebungen keine Haftung übernommen wird!
Das Steiermärkische Baugesetz
Aktuell:
Stmk. Baugesetz (ab 15.07.2023) mit Verlinkung zu OIB-Richtlinien 2019,
inkl. Baugesetznovelle 07/2023 (LGBl. Nr. 73/2023)
Erläuternde Bemerkungen (EB) zur Baugesetznovelle 15.07.2023
Stmk. Mindestanforderungsverordnung - StMVO 2022 (LGBl. Nr. 51/2022)
(gültig ab 2. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023)
Die Steiermärkische Bautechnikverordnung
Aktuell:
Stmk Bautechnikverordnung 2020-StBTV 2020 (ab 01.09.2020)
Erläuternde Bemerkungen (EB)
Verbindliche OIB-Dokumente
Mit der Bautechnikverordnung 2020 wurden neben den OIB-Richtlinien (Ausgabe 2019) folgende OIB Dokumente für verbindlich erklärt:
- Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
- Leitfaden Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte
- Leitfaden Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken
- Begriffsbestimmungen
- Zitierte Normen und sonstige Regelwerke
- Nationaler Plan
Langfristige Renovierungsstrategie
Vorgängerversionen: Stmk Bautechnikverordnung 2015-StBTV 2015 Korrektur (ab 01.01.2016) Verbindliche OIB-Dokumente
gültig von 01.01.2013-31.12.2015
gültig von 01.05.2011-31.12.2012
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Vorgängerversionen:
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FAQ zum Steiermärkischen Baugesetz und OIB-Richtlinien
Schauen Sie auf der Seite der FAQ vorbei. Vielleicht finden Sie dort eine Antwort auf Ihre Frage?
Die Landesregierung hat gem. § 28 des Stmk. BauG ein Verzeichnis nichtamtlicher Bausachverständiger zu führen. Stehen der Behörde keine Amtssachverständigen zur Verfügung, so hat sie aus diesem Kreis nichtamtliche Sachverständige auszuwählen. Die Liste der nichtamtlichen Sachverständigen führt die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Referat Bau- und Raumordnung.
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz
Aktuell:
Steiermärkisches Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013 - StBauMüG (in Kraft mit 30.10.2019)
Verwaltungsabgabeverordnung
Baustoffliste ÖA
Baustoffliste ÖE - Änderung
Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten europäischen Bauproduktenormen (Stand 09.03.2018)
Holzfußböden und Parkett - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
Sportböden für Hallen und Räume mehrfunktionaler Sportnutzung und
Mehrzwecknutzung - Anforderungen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1183 DER KOMMISION vom 16 Juli 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/450 hinsichtlich der Veröffentlichung der Referenznummern Europäischer Bewertungsdokumente für bestimmte Bauprodukte
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/450 DER KOMMISION vom 19. März 2019 über die Veröffentlichung der Europäischen Bewertungsdokumente für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/451 DER KOMMISION vom 19. März 2019 über die harmonisierten Normen für Bauprodukte zur Unterstützung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
Marktüberwachungsprogramm 2018