Sicherheitsgurte
Einbau bzw. Austausch von Gurten
a.) Austausch durch Gurte gleicher Art
- Beim Austausch eines Gurtes durch einen der gleichen Art unter Verwendung der originalen Befestigungspunkte muss dieser eine Typengenehmigung aufweisen.
- Nachweis darüber ist ein entsprechendes Genehmigungszeichen am Gurt.
- Eine Eintragung im Genehmigungsdokument ist nicht erforderlich
b.) Austausch durch Gurte nicht gleicher Art (z.B.: Hosenträgergurt)
- Der Einbau eines anderen Sicherheitsgurtes ist grundsätzlich ins Genehmigungsdokument einzutragen.
- Bei der Vorführung des Fahrzeuges sind das Gutachten des Gurtes und eine Einbauanleitung über die richtige Montage im Fahrzeug vorzuweisen.
- Aus dem Gutachten müssen Art und Anzahl der Verankerung (Gurtbefestigung) hervorgehen.
- Gegebenenfalls ist die Sitzplatzanzahl des Fahrzeuges zu reduzieren, wenn durch die Verwendung des Gurtes die Möglichkeit der Sicherung der zu befördernden Personen eingeschränkt und unmöglich wird, sofern der Originalsicherheitsgurt entfernt wird.