Karosserie
Anbau von "Front-, Heckschürzen, Seitenschweller, Spoiler, Luftöffnungen in der Motorhaube (Lufthutzen)"
Beim Anbau von derartigen Karosserieteilen ist immer eine Eintragung ins Genehmigungsdokument notwendig. Die Begutachtung wird in der Steiermark von den Amtsachverständigen der steiermärkischen Landesregierung oder bei PKW´s (M1) auch durch "Nicht amtliche Sachverständige" (NASV) durchgeführt.
Montage eines Rammschutzes
Es dürfen nur noch Frontschutzsysteme angebracht sein, welche:
- gemäß EG-Bauartgenehmigung der Richtlinie 2005/66/EG im Verwendungsbereich freigegeben sind.
Der Typengenehmigungsbogen gemäß EG-Richtlinie samt Nachtrag ist vom Lenker des Fahrzeuges mitzuführen.
Eine Eintragung in die Fahrzeugdokumente ist nicht erforderlich.
- bereits in der Vergangenheit fahrzeugbezogen genehmigt wurden.
Empfehlung: Kopie des Genehmigungsdokumentes als Nachweis im Fahrzeug mitführen.
Gibt es diesen Typengenehmigungsbogen nicht, bzw. wurde diese Änderung im Genehmigungsdokument nicht bereits in der Vergangenheit eingetragen, so sind diese nicht zulässig.
Rückblickspiegel
Sowohl Spiegel, als auch Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug müssen Richtlinien erfüllen und damit über eine EU-Bauartgenehmigung verfügen. Nachweis hierfür sind entsprechende Genehmigungszeichen. Bei der nachträglichen Montage sind darüber hinaus Vorschriften für die richtige Anbringung einzuhalten (dies gilt auch für integrierte Fahrtrichtungsanzeiger).
- Keine Eintragung im Genehmigungsdokument
- Anbauvorschriften bzw. Auflagen des beiliegenden Genehmigungsdokumentes sind einzuhalten.