Umweltinspektion in der Steiermark
Behördliche Überprüfung von Anlagen oder Betrieben mit wesentlichen Umweltauswirkungen
Die gesetzlichen Vorgaben verlangen eine regelmäßige behördliche Überprüfung von Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Die wiederkehrende Überprüfung in Form von Umweltinspektionen verfolgt dabei einen integrativen Ansatz (IPPC), demnach sämtliche mögliche Umweltauswirkungen des Betriebs über die Wirkungspfade Luft, Wasser, Schall, Erschütterungen und Boden gemeinsam berücksichtigt und beurteilt werden.
Die Ergebnisse der Inspektionen werden veröffentlicht. Die Umweltinspektionen werden nach einem risikobasierten Plan in Abständen zwischen 1 und 3 Jahren oder aufgrund eines besonderen Anlasses durchgeführt.
Welche Anlagen sind "betroffen"?
Von der Umweltinspektion sind die in der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IER) als IPPC-Anlagen definierten Anlagen betroffen, deren Überprüfung im UI-Programm geregelt ist. Diese wird nach den Vorgaben des § 63a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 bzw. des § 82a der Gewerbeordnung und auf Grundlage einer systematischen Beurteilung von Unfall- und Umweltrisiken erstellt. In der Steiermark erfolgt aufgrund der guten Erfahrungen mit Umweltinspektionen auch die Koordination der Seveso-Inspektionen, also die systematische Überprüfung von sogenannten Seveso II-Anlagen, in gleicher Weise.