Heizölaustritt nach Kellerüberflutung
Gefährdung für Oberflächengewässer und das Grundwasser
Der Einsatz bei Heizölaustritt in Kellerräumen nach Überflutungen zählt unter anderem zur Routine des Chemiealarmdienstes der Steiermärkischen Landesregierung. Auffallend viele derartige Einsatze gab es im Jahr 2009. Nach heftigen Regenfällen konnten die Oberflächenentwässerungen und der bereits mit Wasser gesättigte Boden die Wassermassen nicht mehr aufnehmen. Zahlreiche Flüsse und Bäche traten über die Ufer, überfluteten Keller und damit auch die meist dort situierten Tankräume. Besonders betroffen waren die Orte Loipersdorf, Ludersdorf, Gabersdorf, Grambach, Gössendorf, Thondorf und Messendorf.
Durch die Überflutung zahlreicher Öllagerräume kam es zum Aufschwimmen der teilweise mit Heizöl gefüllten Kunststofftanks, die sich in weiterer Folge vom Leitungssystem losrissen.
Über nicht gesicherte Behälteranschlüsse und Rohrleitungen oder über nicht ausreichend hoch genug geführte Entlüftungsleitungen kann ebenfalls Wasser in den Tank gelangen. Da Heizöl leichter als Wasser ist, wird es vom eindringenden Wasser aus dem Tank gedrückt und gelangt auf diese Weise in den Aufstellraum oder in die Umgebung. Dies kann sowohl zu einem erheblichen Schaden am Gebäude als auch zu einer erheblichen Verunreinigung von Oberflächengewässer und/oder Grundwasser führen.
Umweltschäden durch Austritt von Heizöl treten im Rahmen von Überflutungen immer wieder auf. Aufschwimmende Heizöltanks können großen Schaden verursachen. Die Sanierung solcher Umweltschäden verursacht enorme Kosten, die nicht immer von einer Versicherung gedeckt sind.
Heizöllagerung
Gemäß Steiermärkischem Baugesetz ist Heizöl so zu lagern, dass bei einer Überflutung des Lagerraumes kein Heizöl austreten kann. Auf diese Weise wird eine Gefährdung der Umwelt durch das Entweichen oder Eindringen von Heizöl in den Boden verhindert.
Fazit:
- Das Aufschwimmen eines Heizöltanks lässt sich durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen wirkungsvoll verhindern.
- Die Kosten für eine Tankbefestigung liegen in keiner Relation zum Schaden einer Sanierung nach einer Verunreinigung durch Heizöl im Haus und in der Umwelt.
- Bezüglich der vorschriftsmäßigen Lagerung von Heizöl wird empfohlen, die zuständige Baubehörde zu kontaktieren.