Anhängevorrichtung
Mit EG-Genehmigungszeichen
Die Anbringung einer EG-genehmigten Anhängevorrichtung (erkennbar am Genehmigungszeichen am Typenschild) ist nicht anzeigepflichtig. Der Lenker muss jedoch einen Nachweis mitführen, aus dem hervorgeht, dass für die Anhängevorrichtung eine EG-Genehmigung nach der Regelung 94/20 EG vorliegt und die Anhängevorrichtung für das Fahrzeug geeignet ist. An Fahrzeugen, die nach dem 30.12.1997 genehmigt wurden, dürfen nur EG-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.
Fehlen diese Nachweise oder werden häufig Auslandfahrten durchgeführt, wird eine Eintragung der Anhängevorrichtung empfohlen.
Fehlen diese Nachweise oder werden häufig Auslandfahrten durchgeführt, wird eine Eintragung der Anhängevorrichtung empfohlen.
Ohne EG - Genehmigungszeichen
Bei Anhängevorrichtungen ohne EG - Genehmigungszeichen sind prinzipiell alle Fahrzeuge in der KFZ-Prüfstelle (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz) oder bei den Prüfstellen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden vorführen.
Wichtig:
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
Originaler Typenschein bzw. Genehmigungsdokument und Einbaubestätigung von einer Fachwerkstätte,...