Airbag
Austausch der Airbags auf gleiche Type
- Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte oder einer gleichwertigen Werkstätte aufbewahren
- keine Eintragung im Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) erforderlich
Austausch der Airbags auf andere, nicht gleicher Type
Erforderliche ist:
- Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte
- Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung).
- Das Fahrzeug in der KFZ-Prüfstelle (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz) oder bei den Prüfstellen der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden vorführen.
Stilllegung oder Deaktivierung auf Dauer bzw. Wiederaktivierung der Airbags
- Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter zertifizierter Prüfstellen (Technischer Dienste)
- Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte
- Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung).
- Das Fahrzeug in der KFZ-Prüfstelle (Petrifelderstraße 102, 8041 Graz) oder bei den jeweiligen Prüfstellen der Bezirksverwaltungsbehörden vorführen.