Gewichtsänderungen
Grundsätzliches
Im Kraftfahrzeuggesetz ist die Reduktion der höchst zulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeuges ohne technische Änderungen vorgesehen. Dies kann beispielweise notwendig werden, um einen schweren Anhänger mit einen PKW auch bei fehlender Lenkerberechtigung der Klasse "E" ziehen zu dürfen.
Grundsätzlich wird immer von der technischen Höchstmasse (was hält das Fahrzeug maximal laut Herstellerangaben aus) ausgegangen. In den meisten Fällen ist dies dieselbe wie die höchste zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges. Um jedoch sicher zu sein, lesen Sie im Fahrzeugdokument (Typenschein, etc..) nach.
Ausmaß der maximalen Reduktion | |
Fahrzeugkategorie | Reduktion |
Fahrschulfahrzeug | auf maximal 60% der technischen Höchstmasse |
Fahrzeug für Schaustellergewerbe | auf maximal 30% der technischen Höchstmasse |
Anhänger bis max. 3500 kg | auf maximal 60% der technischen Höchstmasse |
Sonstige | auf maximal 80% der technischen Höchstmasse |
Beispiel für eine Gewichtsreduktion
Beispiel:
Ein LKW ist weder als Fahrschulfahrzeug noch für Schaustellergewerbe zugelassen und hat eine technische Höchstmasse von 18.000 kg.
Eine Festlegung der höchstzulässigen Gesamtmasse ist von 14.400 kg (80% von 18.000 kg) bis 18.000 kg möglich.
Achtung:
Da ein LKW eine Mindesnutzlast benötigt, und bei einem PKW das Mitführen der maximalen Personenanzahl möglich bleiben muss, sind diesbezüglich zusätzlich Grenzen zu berücksichtigen.
Vorgehensweise:
- Handelt es sich um einen Anhänger mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, ist eine Herabsetzung üblicherweise nicht notwendig.
- Handelt es sich um einen Anhänger von mehr als 750 kg aber nicht mehr als 3500 kg, so ist es notwendig, mit dem Anhänger und den Genehmigungsdokumenten bei einer Prüfstelle vorzufahren.
Für weitere Informationen bezüglich Gewichtreduktion oder Gewichterhöhung wenden Sie sich bitte an unsere Sachverständigen für Kraftfahrzeugwesen.
per Fax an -> 0316 / 877 4730
oder
per E-Mail an -> kfzpruefstelle@stmk.gv.at