Landwirtschaftliche IPPC-Anlagen in der Steiermark
Wie lauten die gesetzlichen Voraussetzungen?
1. Stmk. IPPC-Anlagen Gesetz LGBl. Nr. 14/2016, i.d.F. LGBl. Nr. 82/2021 |
Dieses gilt für Intensivtierhaltungen ab einem gewissen Schwellenwert. Es regelt die Bewilligung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung derartiger Betriebe. |
2. Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen |
Die Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED genannt, ist eine EU-Richtlinie. Diese ist die Grundlage des Stmk. IPPC-Anlagen Gesetzes. |
3. Durchführungsbeschluss (EU) 2017/302 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT)in Bezug auf die Intensivtierhaltung oder -aufzucht von Geflügel oder Schweinen, veröffentlicht am 21. Februar 2017 |
Diese in den BVT-Schlussfolgerungen beschriebenen Techniken stellen den zu erfüllenden Stand der Technik für derartige IPPC-Anlagen dar und sollen ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten. |