Terminvereinbarung KFZ-Landesprüfstelle
Wichtige Informationen zur Online-Terminvereinbarung
Für die Antragstellung und Terminvereinbarung über e-government sind Vorbereitungen empfehlenswert.
Es stehen acht Verfahren zur Auswahl.
- Verfahren 1: Einzelgenehmigung gem. §31 KFG1967
- Verfahren 2: Ausnahmegenehmigung gem. §34 KFG1967
- Verfahren 3: Anzeige einer Änderung gem. §33 (2) KFG1967 (neue Einzelgenehmigung, aufgrund gravierender technischer Änderungen am Fahrzeug)
- Verfahren 4: Anzeige einer Änderung gemäß § 33 (3) KFG1967
- Verfahren 5: Datenauszug gemäß § 28b KFG1967
- Verfahren 6: Datennacherfassung bzw. -berichtigung
- Verfahren 7: 10-km/h- Bescheinigung
- Verfahren 8: Fahrzeuge zur Begleitung von Sondertransporten § 94 KFG1967
Sie erhalten unter folgenden Links Beschreibungen der einzelnen Verfahren:
Legen Sie einen Ordner auf Ihrem PC an, in den Sie alle Dokumente speichern können:
- Es werden je nach Verfahren unterschiedliche Dokumente benötigt.
- Scannen Sie alle Dokumente ein und speichern Sie diese in Ihrem bereitgestellten Ordner ab. Die Dokumente müssen vollständig und leserlich sein.
- Fotografieren Sie Ihr Fahrzeug von links vorne und rechts hinten.
- Laden Sie alle Dokumente wie angegeben hoch.
Erforderliche Dokumente/Unterlagen/Gutachten:
- Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert Ihr Anliegen bei der Verfahrensauswahl
- Fahrzeuggenehmigungsdokument
- Typenschein, Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Certificate of Conformitiy (COC), Gutachten, ...
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2
- Sie müssen [weitere hinzufügen] auswählen.
- wenn vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
- hier können alle weiteren zulassungsrelevanten Dokumente/ Gutachten hochgeladen werden
- Lichtbilder vom Fahrzeug (links vorne und rechts hinten)
- Sie müssen [weitere hinzufügen] auswählen.
- Foto vom Fahrzeug links vorne in JPEG-Format (.jpg) hochladen
- Foto vom Fahrzeug rechts hinten in JPEG-Format (.jpg) hochladen
- hier können weitere Fotos hochgeladen werden, die für eine Genehmigung relevant sind
- Kaufvertrag/ Besitznachweis
- amtl. Lichtbildausweis vom Antragsteller und ggf. Vollmachtinhaber
- Sonstige für die Genehmigung relevante Dokumente/Gutachten.
Bei vollständigen Einbringen des Antrages wird ein Termin im jeweilig ausgewählten Bezirk von der KFZ-Landesprüfstelle per E-Mail vergeben.
Zu einem zugewiesenen Termin können nur jene Fahrzeuge angenommen werden, die auf dem Antragsformular auch tatsächlich angeführt sind.
Termine sowie Fahrzeuge können nicht getauscht werden.
Bei Antragstellung muss das Fahrzeug bereits zur Verfügung stehen und sich im verkehrs- und betriebssicheren, sowie vorschriftsmäßigen Zustand befinden.
Online-Terminvereinbarung
Wenn Sie alle Unterlagen wie empfohlen zusammengestellt haben können Sie den folgenden Link nutzen:
Achtung die Antragsstellung ist kostenpflichtig!
Mitzubringende Unterlagen
Für die Überprüfung sind neben dem Fahrzeug folgende Unterlagen mitzubringen:
- vor Ort ist ausschließlich eine bargeldlose Zahlung möglich (Bankomatkarte, Kreditkarte)
- alle Dokumente und Gutachten welche bei Antragstellung hochgeladen wurden beispielsweise:
- Zulassungsscheine im Original
- Genehmigungsdokument im Original - Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Kontrollblätter, o.ä. (hinterlegte Dokumente sind rechtzeitig zu beheben)
- für Kraftfahrzeuge, bei denen ein Fahrtschreiber vorgeschrieben ist, der letzte Überprüfungsnachweis (nicht älter als 2 Jahre)
- für Kraftfahrzeuge mit Hebebühne, Ladekrane, o.ä. das Prüfbuch (letzte Eintragung nicht älter als 1 Jahr)
- für Fahrzeuge mit einem verstärkten Aufbau nach EN12642 Code XL das Prüfzertifikat (letzte Prüfung laut Angabe im Zertifikat)
- für Kraftfahrzeuge der Klasse N2 und N3 (> 3,5 t) ist eine Beladung von mind. 80 % der höchst möglichen Nutzlast erforderlich, um eine hohe Wirkung der Abbremsung am Prüfstand zu gewährleisten.
- bei unfallbeschädigten Fahrzeugen eine Bescheinigung sowie das Vermessungsprotokoll der optischen Vermessung an der Vorder- und Hinterachse.
Das Fahrzeug ist im gereinigtem Zustand und unbeladen (ausgenommen Punkt 2 f ) vorzuführen. Eingeschlagene Fahrgestellnummer, Typenschilder und Motornummer müssen vollständig und gut sichtbar sein.
Wenn bei der Überprüfung schwere Mängel festgestellt werden, ist ein Kostenersatz gem. §56 Abs. 4 KFG1967 zu entrichten.