Ziviltechnikerprüfungen
Ziviltechnikerwesen in der ABT 15
Der Bereich des Ziviltechnikerwesens ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Steiermärkischen Landesregierung. Nach der Geschäftseinteilung wird dieses von der ABT 15 Energie, Wohnbau, Technik wahrgenommen. Die Zuständigkeit und Erfüllung dieser Leistung ist einer der Grundpfeiler der Abteilung im Bereich der technischen Aufgaben.
Allgemeine Informationen
Die Ziviltechnikerprüfung kann nach Absolvierung eines entsprechenden Studiums und der geforderten praktischen Betätigung abgelegt werden. Neben der erfolgreichen Zulassung zur ZT-Prüfung, welche vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft erteilt wird, wird die Absolvierung eines Vorbereitungsseminars für die ZT-Prüfung empfohlen.
Danach kann die Prüfung vor einer Prüfungskommission im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, ABT15 Energie, Technik Wohnbau, abgelegt werden.
Die ZT-Befugnis wird nach erfolgreicher Ablegung der ZT-Prüfung über Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft für jenes Fachgebiet verliehen, auf dem der/die BefugniswerberIn die ZT-Prüfung abgelegt hat.
Voraussetzungen
- Für die Befugnis ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates oder eines WTU-Mitgliedsstaates erforderlich.
- Grundvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium bzw. Fachhochschulstudium einer technischen, montanistischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung, ein Architekturstudium im Rahmen der Akademie der angewandten und bildenden Künste oder einer Studienrichtung der Bodenkultur, das an einer EWR-Universität absolviert oder nostrifiziert wurde.
- Drei Jahre facheinschlägige Praxis: Nach dem Studienabschluss müssen mindestens drei Jahre an einschlägiger Praxis nachgewiesen werden, ein Jahr davon kann auch zwischen Bachelor und Masterabschluss absolviert werden. Für Architektur und bautechnische Studien muss innerhalb der drei Jahre auch ein Jahr Praxis auf Baustellen (örtliche Bauaufsicht) nachgewiesen werden. Für das Fachgebiet Vermessungswesen ist von der Gesamtpraxiszeit zumindest ein Jahr auf dem Gebiet der Grenzvermessung notwendig.
Gebühren
Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens wird direkt vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft vorgeschrieben und beträgt je nach Anzahl der Beilagen zwischen EUR 45,00 und EUR 70,00. Die Prüfungsgebühr in der Höhe von EUR 695,00 wird vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingehoben.
Rechtsgrundlage: Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung richten Sie mittels Anmeldeformular direkt an das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15.
Befugnis und Vereidigung
Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung erhält der künftige Ziviltechniker/die Ziviltechnikerin über Antrag beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft den Befugnisbescheid. Im Anschluss wird dieser vom Landeshauptmann offiziell als Ziviltechniker/Ziviltechnikerin vereidigt und darf die entsprechende Befugnis ausüben.
Zuständige Stellen und Kontaktadressen
Für die Prüfungsvorbereitung:
Die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker, in deren Bereich die Bewerberin/der Bewerber ihren oder seinen Wohnsitz hat. Liegt kein inländischer Wohnsitz vor kann die Bewerberin/der Bewerber die Kammer der Ziviltechniker:innen ihrer oder seiner Wahl kontaktieren. Hier finden Sie detailierte Informationen Kammer der Ziviltechniker:innen Steiermark und Kärnten.
Ihr Ansprechpartner in der ZT Kammer Steiermark und Kärnten:
Siegfried Wittmann, T +43 316 82 63 44-16, E siegfried.wittmann@ztkammer.at
Für die Prüfungszulassung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Für die Prüfung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abteilung 15 - Energie, Wohnbau, Technik
Ihre Ansprechpartnerin:
Marion Himmel
T +43 316 877-2674
E abteilung15@stmk.gv.at
Für Vereidigung und Befugnisverwaltung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,
Abteilung 15 - Energie, Wohnbau, Technik
Ihre Ansprechpartnerin:
Michaela Frewein
T +43 316 877-2159
E abteilung15@stmk.gv.at