Umweltinspektion Rechtsgrundlagen
Wie lauten die gesetzlichen Voraussetzungen?
Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissonen schreibt für sogenannte "IPPC-Anlagen" periodisch wiederkehrende Umweltinspektionen vor. In österreichisches Recht umgesetzt wurde die EU-Richtlinie insbesondere durch die Gewerbeordnung (GewO 1994) und das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002).
Wann ist eine Anlage eine IPPC-Anlage?
IPPC steht für "Integrated Pollution Prevention and Control", oder deutsch für "Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung". Bei IPPC-Anlagen ist eine Genehmigung unter Berücksichtigung sämtlicher Umweltmedien (Luft, Wasser, Abfall, Boden, Energie) erforderlich. Anlagen, für die ein IPPC-Genehmigungsverfahren nötig ist, werden in Anlage 3 der Gewerbeordnung (GewO 1994) sowie in Anhang 5 zum Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) aufgezählt.
Wie häufig werden IPPC-Anlagen überprüft?
In welchen zeitlichen Abständen eine IPPC-Anlage vor Ort zu überprüfen ist, wird auf Basis einer systematischen Risikoanalyse ermittelt. Die Häufigkeit der Besichtigung darf bei IPPC-Anlagen der höchsten Risikostufe höchstens ein Jahr und bei IPPC-Anlagen der niedrigsten Risikostufe höchstens drei Jahre betragen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Konsens erfolgt längstens sechs Monate nach einer Umweltinspektion eine weitere Besichtigung.
Was passiert bei einer Umweltinspektion?
Um bei IPPC-Anlagen die Genehmigungsauflagen zu überprüfen sowie die Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt zu überwachen, beinhalten periodisch wiederkehrende Umweltinspektionen (u.a.):
- die Besichtigung der Anlage vor Ort durch ein Team aus genehmigender Behörde und Amtssachverständigen
- die Erhebung der Immissionssituation in der Umgebung der Anlage und Beurteilung möglicher Auswirkungen der Anlage auf die Umgebung
- Prüfung der angewandten Techniken und Einhaltung der umweltbezogenen Genehmigungen
- die Überprüfung interner Berichte und der Eigenkontrolle
- die Überprüfung der Eignung des angewandten Umweltmanagements