Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen
Verzeichnis der anerkannten Prüfberechtigen zur Heizungs- und Klimaanlageninspektion
Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 führt die Landesregierung ein Verzeichnis aller Prüforgane, die für die Inspektion von Heizungsanlagen (Feuerungsanlagen, Wärmepumpen und Stromheizungen) und Klimaanlagen sowie kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen zugelassen sind.
Aufnahme in das Verzeichnis der sachverständigen Prüforgane für die Heizungs- und Klimaanlageninspektion
Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist vom sachverständigen Prüforgan unter Anschluss der entsprechenden Unterlagen zu beantragen.
Nähere Informationen finden Sie unter: --> Vorzulegende Unterlagen
Fortbildungsveranstaltung
Gemäß § 26 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 haben sachverständige Prüforgane neben den fachlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4 leg.cit. eine zusätzliche einschlägige Ausbildung oder Schulung auf dem Gebiet der Energieeffizienz von Heizungs- bzw. Klimaanlagen unter der Berücksichtigung der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erlangung von Grundkenntnissen über die energetische Sanierung von Gebäuden zu absolvieren.
Die Anmeldung für die aktuelle Fortbildungsveranstaltung am 01.04.2025 (Steiermarkhof) erfolgt direkt über das WIFI Steiermark:
Anmeldungen unter:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Tel.: 0316/602 - 1234
www.stmk.wifi.at/sv