FAQ
Häufig gestellte Fragen
Reifen & Felgen
Ich möchte Reifen/Felgen eintragen lassen, welche nicht im Typenschein eingetragen sind. Was ist zu tun? | |
Erforderliche Unterlagen:
Ablauf:
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Was ist ein Kombinationsgutachten (Verbindungsgutachten) und wo bekommt man es? | |
Ein Kombinationsgutachten (Verbindungsgutachten) ist ein Nachweis über die Zulässigkeit von Kombination von mehreren Umbauten an einem Fahrzeug (Felgen, Fahrwerk, Spurplatten). Ein solches Gutachten kann von einem fachkundigen Ziviltechniker oder von einem geeigneten Prüfinstitut erstellt werden. Mit diesem Gutachten können die Umbauten in der Landesprüfstelle eingetragen werden (Änderung §33 KFG 1967).
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Ich möchte bei meinem Motorrad andere Reifendimensionen eintragen. Was ist zu tun? | |
Erforderliche Unterlagen:
Ablauf:
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Darf ich die Reifendimension X auf mein Fahrzeug montieren? | |
Beispiele:
Weichen Werte ab, so ist eine Freigabe vom Fahrzeughersteller oder ein Gutachten von einem Zivilingenieur oder des TÜV erforderlich. |
Mein Fahrzeug hat eine Bauartgeschwindigkeit von 300 km/h. Welche Reifen/Felgen darf ich montieren? | |
Für Reifen-/Felgenänderungen an Fahrzeugen, deren Maximal-Geschwindigkeit 300 km/h beträgt, ist zusätzlich zum Gutachten eine Reifenhersteller-Bescheinigung erforderlich. |
Ich möchte ein Fahrwerk eintragen lassen, welches nicht im Typenschein eingetragen ist. Was ist zu tun? Unter der Voraussetzung, dass der Rest des Fahrwerkes (Räder, Bremsen, etc.) serienmäßig ist. | |
Erforderliche Unterlagen:
Ablauf: |
Ich habe mein Fahrzeug tiefer gelegt. Der Radsturz beträgt pro Seite -3 %. Was muss ich beachten, wenn ich neue Reifen/Felgen kaufe? | |
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Im Gutachten der Reifen/Felgen steht, dass ich nur Metallschraubventile verwenden darf. Jedoch habe ich Gummiventile montiert. Darf ich trotzdem fahren? | |
Nein. Es dürfen nur solche Ventile verwendet werden, welche unter Auflagen im Gutachten bzw. im Genehmigungsbescheid eingetragen und angeführt sind. In diesem Fall würde es sich auf Grund der falsch verbauten Ventile um einen "schweren Mangel" handeln. Es ist dringend erforderlich, dass die richtigen Ventile verwendet werden. |
Ich habe Reifen/Felgen gekauft, die ein Prüfzeichen haben. Kann ich diese eintragen lassen? | |
Zuerst muss geklärt werden, um welches Prüfzeichen es sich handelt:
(Anm.: x steht für einen Zahlenwert) |
Ich habe Reifen der Dimension X, Loadindex 90 (= 600 kg) und Geschwindigkeitsindex V am Fahrzeug montiert. Die höchstzulässige Achslast beträgt 1.210 kg. Das Fahrzeug hat eine Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h. Darf ich diese Reifen verwenden? | |
Nein. Diese Reifen können für Ihr Fahrzeug nicht eingetragen werden, da die Tragfähigkeitsverminderung der Reifen bezogen auf die Geschwindigkeit (in diesem Fall ab 210 km/h) linear abnimmt. In diesem Fall sind Reifen mit einen Loadindex von mind. 93 = 644 kg bei V Reifen erforderlich. |
Ich möchte Distanzscheiben eintragen lassen. Was ist zu tun? | |
Erforderliche Unterlagen:
Ablauf:
Terminvereinbarung: |
Folien & Beklebung
Darf ich Tönungsfolien an die Scheiben meines Fahrzeuges kleben? | |
Scheiben können ab der B-Säule beklebt werden. Voraussetzung ist, dass die benutzten Folien ein Typengenehmigungszeichen aufweisen (~D 1234). Folien ohne Typengenehmigungszeichen dürfen nicht verwendet werden. |
Darf ich Folien an der Windschutzscheibe und an den ersten Seitenscheiben anbringen? | |
Typengenehmigte Folien dürfen nur an den Scheiben ab der B-Säule (ab der zweiten Sitzreihe) angebracht werden. Es gibt eine Ausnahme: Personen mit haut- oder sonnenallergischen Erkrankungen können mittels amtsärztlichen Attests Folien an der Windschutzscheibe anbringen. Inwieweit es im speziellen Fall möglich ist, Folien an der Windschutzscheibe anzubringen, muss mit dem Amtsarzt geklärt werden. Diese Art von Veränderungen müssen von der KFZ-Landesprüfstelle genehmigt werden. Es ist in weiterer Folge zu beachten, dass dieses Fahrzeug nur noch von der erkrankten Person gelenkt werden darf. |
Gewichtsänderung
Wieviel Gewicht kann ich bei einem Fahrzeug (LKW/PKW) reduzieren lassen? | |
Eine Gewichtsreduzierung ohne Nachweise ist bis maximal 20 % vom technischen Gesamtgewicht möglich. Inwieweit das Gesamtgewicht reduziert werden kann, hängt von den technischen Daten des gegenständlichen Fahrzeuges ab. |
Um wieviel kann ich das zulässige Gesamtgewicht bei einem Anhänger reduzieren? | |
Eine Gewichtsreduzierung ohne Nachweise ist bis maximal 40 % des technischen Gesamtgewichts möglich. Inwieweit das Gesamtgewicht reduziert werden kann, hängt von den technischen Daten des gegenständlichen Fahrzeuges ab. Bei einem Wohnanhänger muss die Reduktion des Gesamtgewichtes mit einer Formel berechnet werden. In diesem Fall haben die oben genannten 40 % keine Bedeutung. |
Gibt es eine Möglichkeit das zulässige Gesamtgewicht beim Anhänger zu reduzieren, ohne wiederholt in der KFZ-Landesprüfstelle vorfahren zu müssen? | |
Für auflaufgebremste Anhänger besteht die Möglichkeit einen Gewichtsbereich vom höchstzulässigen Gesamtgewicht festzulegen. Auf der Auflaufvorrichtung am Typenschild ist der Gewichtsbereich angegeben. Beispiel: Angabe am Typenschild: 1.500-2.200 kg. Im besten Fall wird ein Gewichtsbereich von 1.500-2.200 kg genehmigt. D. h. nach dieser Eintragung erspart man sich den wiederkehrenden Weg in die KFZ-Landesprüfstelle für weitere Gewichtsänderungen. Man muss nur noch zur Versicherung um dort das gewünschte Gewicht (in diesem Bereich 1.500-2.200 kg) anzugeben. (z. B.: 1.750 kg) |
Ich möchte am Fahrzeug neue Reifen/Felgen montieren, jedoch ist die Traglast zu gering. Ist es möglich das Gesamtgewicht zu reduzieren, sodass ich die Reifen/Felgen trotzdem verwenden kann? | |
Nein. Eine Reduzierung der zulässigen Achslasten auf Grund einer Reifen- bzw. Felgen-Änderung ist nicht möglich. |
Ich habe ein Fahrwerk verbaut, dessen Achslasten niedriger als die höchstzulässigen Achslasten im Typenschein sind. Kann ich dieses Fahrwerk trotzdem eintragen lassen? | |
Eine Eintragung dieses Fahrwerks ist möglich. In diesem Fall muss zusätzlich eine Achslastreduzierung durchgeführt werden. Inwieweit eine Achslastreduzierung beim Fahrzeug möglich ist, kann erst nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt werden. |
Ist es möglich bei meinem LKW N1 die Nutzlast um 10 kg auf unter 1.000 kg Nutzlast zu reduzieren? | |
Eine Reduzierung der Nutzlast ist möglich. Für die Reduzierung der Nutzlast auf unter 1.000 kg muss das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert werden. Genaueres kann erst nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt werden. |
LKW auf PKW
Mein LKW HAT EINE EU-Betriebserlaubnis und ich will ihn zu einem PKW umtypisieren lassen. Was ist zu beachten? | |
Es müssen vom Fahrzeughersteller bzw. vom Bevollmächtigten die Einhaltung sämtlicher M1(PKW) -Richtlinien zum Erstzulassungszeitpunkt für dieses Fahrzeug nachgewiesen werden. |
Mein LKW HAT KEINE EU-Betriebserlaubnis und ich will ihn zu einem PKW umtypisieren lassen. Was ist zu beachten? | |
Damit dieses Fahrzeug als PKW genehmigt werden kann müssen folgende Punkte erfüllt sein:
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Ich möchte meinen LKW zu einem Wohnmobil umbauen. Was ist zu beachten? | |
Damit dieses Fahrzeug als Wohnmobil genehmigt werden kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
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Ich habe eine Gas-Küche im Wohnmobil. Was ist zu beachten? | |
Eine Gasflasche braucht eine aktuelle Prüfplakette. Die Gasflasche muss fest am Fahrzeug angebracht bzw. gesichert werden. Wird die Gas-Küche durch einen externen Versorger (Campingplatz) mit Gas versorgt, so ist ein Gutachten über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich. Die Verkehrs- und Betriebssicherheit darf auf keinen Fall beeinträchtigt werden. |
Verschiedenes
Was ist ein Genehmigungsdokument? | |
Im Zuge der Kfz-Zulassung oder bei Änderungen von Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein) wird der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung mit dem Genehmigungsnachweis für das Fahrzeug verbunden. Beides zusammen wird als "Fahrzeug-Genehmigungsdokument" bezeichnet. Genehmigungsnachweis ist dabei z.B. der Typenschein oder |
Bei meiner Einzelgenehmigung/Änderung wurden Daten falsch erfasst. Was ist zu tun? | |
In diesem Fall muss eine Berichtigung von der Landesprüfstelle durchgeführt werden. Wenn der Fehler seitens der Landesprüfstelle gemacht wurde, ist die Berichtigung kostenfrei. Für eine Berichtigung wird kein Termin benötigt. |
Was muss ich bei einem Import eines Fahrzeuges beachten? Was ist zu tun? | |
Wenn das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) besitzt, ist eine Dateneingabe beim Generalbevollmächtigten des Herstellers nötig. Wenn es keinen Generalbevollmächtigten gibt oder der Generalbevollmächtigten die Dateneingabe nicht erledigen kann, ist eine Dateneingabe bei der KFZ-Landesprüfstelle notwendig. Wenn das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) hat, ist eine Einzelgenehmigung bei der KFZ-Landesprüfstelle erforderlich. Dafür wird Folgendes benötigt:
Terminvereinbarung:
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Ich habe nur eine Kopie von meinem COC-Dokument. Reicht dies für eine Dateneingabe aus? | |
Nein. Eine Dateneingabe kann nur mit dem Originalen COC-Dokument durchgeführt werden. Keine postalische Zusendung möglich. |
Was muss ich tun, wenn ich das Kennzeichenformat bei meinem Fahrzeug ändern möchte? | |
Für Änderungen des Kennzeichenformates muss das Fahrzeug mit dem Typenschein bei der KFZ-Landesprüfstelle vorgeführt werden. Das Kennzeichen muss so platziert sein, dass es nicht verdeckt wird. Die Kennzeichenbeleuchtung muss dazu passend umgerüstet sein, damit das gewünschte Kennzeichenformat ausreichend ausgeleuchtet wird. Anbringungsvorschriften finden Sie unter KDV 1967 §26c. Terminvereinbarung:
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Ich möchte ein Bauteil mit KBA-Nummer / ABE verbauen. Ist dies eintragungspflichtig? | |
Bauteile, welche eine KBA-Nummer haben, sind in Österreich eintragungspflichtig. Für eine Eintragung wird das zugehörige Teilegutachten (Allgemeine Betriebserlaubnis) benötigt. Das Fahrzeug muss im Verwendungsbereich des Gutachtens (Allgemeine Betriebserlaubnis) angeführt sein und alle im Gutachten genannten Auflagen müssen erfüllt sein. |
Ich möchte eine Leistungssteigerung am Fahrzeug vornehmen. Was ist zu tun? | |
Leistungssteigerung bis einschließlich 5%: Bei einer Leistungssteigerung < 5% ist keine Eintragung ins Genehmigungsdokument notwendig, wenn diese keine Verschlechterung der Verkehrs- und Betriebssicherheit darstellt. Leistungssteigerung über 5% bis maximal 30%: Bei einer Leistungssteigerung von mehr als 5% und maximal 30%, ist eine Eintragung ins Genehmigungsdokument erforderlich. Dazu ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers erforderlich. Dabei muss beachtet werden, dass sich hinsichtlich Abgases und Betriebsgeräusch keine Verschlechterung ergibt. Leistungssteigerung von mehr als 30%: Bei einer Leistungssteigerung von mehr als 30% ist eine neue Einzelgenehmigung erforderlich. Dazu ist eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers erforderlich. Dabei muss beachtet werden, dass sich hinsichtlich Abgases und Betriebsgeräusch keine Verschlechterung ergibt. Es muss nachgewiesen werden, dass alle für das Fahrzeug relevanten Emissionsvorschriften weiterhin eingehalten werden und es auch zu keiner Zunahme der Treibhausgasemissionen beim Betrieb des Fahrzeuges kommt. |
Was muss ich tun, wenn ich bei meinem Moped/Motorrad die Sitzplatzanzahl ändern möchte? | |
Zwei auf einen Sitzplatz:
Einer auf zwei Sitzplätze:
Terminvereinbarung:
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Kosten
Was kostet...? | |
Anhänger:
Sattelanhänger:
Omnibus:
Krafträder, 3-räd. KFZ (L2+5):
Alle anderen Fahrzeuge:
Dateneingabe:
10 km/h Bescheinigung: 65,20 € Duplikat: 40,30 € Auslaufende Serie: 64,30 € Datennacherfassung:
Kommissionsgebühr
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BMVIT
Gibt es dazu auch Informationen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie? | |
Ja, unter diesem Link findet man einen umfangreichen Fragenkatalog zur Genehmigungsdatenbank der laufend mit neuen Fragen und Antworten aktualisiert wird. |
Historische Fahrzeuge
Ab wann gilt mein Fahrzeug als historisch? | |
Ein historisches Fahrzeug ist ein erhaltungswürdiges, nicht zur ständigen Verwendung bestimmtes Fahrzeug mit Baujahr 1955 oder davor, oder das älter als 30 Jahre ist und in die vom BMVIT approbierte Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen ist (§131b - Beirat für historische Fahrzeuge Was muss beachtet werden, um ein Fahrzeug historisch zuzulassen?
Erfoderliche Unterlagen
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