WEG
Zustimmungserfordernisse für eine Wallbox am eigenen Parkplatz
Seit 2022 hat jede:r Wohnungseigentümer:in das Recht auf eine eigene Ladestelle. Bis zu einer Leistung der Wallbox von 5,5 kW ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Die Errichtung ist möglich, wenn von den anderen Wohnungseigentümer:innen innerhalb von 2 Monaten ab schriftlicher Information kein Widerspruch erfolgt. Ansonsten ist ein Antrag beim Bezirksgericht für ein Außerstreitverfahren zu stellen, das die Zustimmung erteilt. Bei höherer Leistung müssen alle Miteigentümer:innen (100 %) zustimmen, um ein Außerstreitverfahren zu vermeiden.
Zustimmungserfordernisse für eine Gemeinschaftsanlage
Für die Errichtung einer Gemeinschaftsanlage müssen die Eigentümer:innen z. B. bei einer Eigentümerversammlung aktiv zustimmen. Nehmen zumindest so viele Eigentümer:innen an der Abstimmung teil, dass 2/3 aller Eigentumsverhältnisse abgedeckt sind, reichen 1/3 der Eigentumsverhältnisse als Zustimmung. Sind weniger als 2/3 der Eigentumsverhältnisse bei der Abstimmung abgedeckt, benötigt es die Zustimmung der Hälfte aller Mitstimmenden.
- Entweder > 50 % der Miteigentumsanteile
- oder > 2/3 der Miteigentumsanteile der abgegebenen Stimmen und ≥ 1/3 aller Miteigentumsanteile