01.01.2012
Änderung einzelner Komponenten des Motors mit Leistungseinfluss
Eine Reduktion der Motorleistung ist bei Motorrädern der Klasse L3e nur bis maximal 50% zulässig, es sei denn, es gibt eine derartige Ausführung mit EG bzw. nationaler Typengenehmigung.
Baut man ein Motorrad von einer Variante in eine andere, typengenehmigte Variante um, so muss diese Änderung im Genehmigungsdokument eingetragen werden.