Wasserversorgungsanlagen
Trinkwasseruntersuchungsprogramme (Beprobungsplan)
Gemäß Trinkwasserverordnung (TWV, § 7 Überwachung) und des Wasserrechtsgesetzes haben die Betreiber von Wasserversorgungs- anlagen, die mehr als 10m³ Wasser pro Tag liefern, bei der zuständigen Behörde einen Vorschlag (Plan und Beschreibung) über die Probenahmestellen in ihrem Leitungsnetz einzureichen, die einen Rückschluss auf die Wasserbeschaffenheit beim Verbraucher zulassen.
Im Zuge des Verfahrens legt die Behörde die Probenahmestellen und den Untersuchungsumfang mit Bescheid fest.
Zur Erfassung und Dokumentation von Daten aus Trinkwasseruntersuchungen im Hygienemodul des WIS Steiermark ist für jede Probenahmestelle ein Stammdatenblatt zu erstellen.
Die Stammdatenblätter sind elektronisch an die Abteilung 8 zu übermitteln.
Arbeitsbehelfe |
Erforderliche Einreichunterlagen
Stammdatenblatt (Probenahmestellen - Erhebungsblatt )
Stammdatenblatt Ausfüllhilfe (TW – Beprobungsplan)
Stammdatenblätter |
Elektronisch übermitteln an: Abteilung 8