Sachverständige für Feuerungsanlagen
Verzeichnis der Sachverständigen für die Überprüfung von Feuerungsanlagen in der Steiermark
Gemäß § 27 Abs. 1 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 führt die Landesregierung ein Verzeichnis der in der Steiermark zur Überprüfung von Feuerungsanlagen befugten Sachverständigen.
- Sachverständigenliste*
*Die Liste der anerkannten Sachverständigen wird monatlich amtswegig veröffentlicht.
Aufnahme in das Verzeichnis der Sachverständigen
Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist vom Sachverständigen unter Anschluss entsprechender Unterlagen zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter: --> Vorzulegende Unterlagen
Registrierung in der Heizungsanlagendatenbank
Ausschließlich prüfberechtigte Unternehmen (gewerberechtlich Verantwortliche) haben sich in der Heizungsanlagendatenbank zu registrieren.
Registrierung von mittelgroßen Feuerungsanlagen
Gemäß § 32 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 führt die Landesregierung ein öffentlich zugängliches Register über mittelgroße Feuerungsanlagen.
- Verzeichnis der mittelgroßen Feuerungsanlagen
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Registrierung mittelgroßer Feuerungsanlagen
Fortbildungsveranstaltung
Gemäß § 27 Abs. 9 des Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 - StHKanlG 2021 sind Prüforgane dazu verpflichtet, zumindest alle drei Jahre eine von der Steiermärkischen Landesregierung organisierte oder von ihr anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen.
Die Bestätigung über die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung ist vom Prüforgan bzw. vom Unternehmen an die Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Energietechnik und Klimaschutz, Landhausgasse 7, 8010 Graz, nach Möglichkeit an folgende E-Mail-Adresse zu senden energie@stmk.gv.at .
Die Anmeldung für die aktuelle Fortbildungsveranstaltung am 01.04.2025 (Steiermarkhof) erfolgt direkt über das WIFI Steiermark:
Anmeldungen unter:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Tel.: 0316/602 - 1234
www.stmk.wifi.at/sv